Rechtsprechung
BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvR 2135/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Vollziehung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Zahlung eines Ordnungsgeldes sowie der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung - Überwiegen des Freiheitsgrundrechts gegenüber der vorübergehenden Nichtvollstreckbarkeit wegen ...
- Wolters Kluwer
Ordnungshaft wegen Nichtbeitreibbarkeit eines wegen Teilnahme an einer sogenannten Feldbefreiungsaktion gegen gentechnisch veränderten Mais verhängten Ordnungsgeldes
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; BVerfGG § 32
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Vollstreckung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Zwangsvollstreckung eines durch Zivilurteil verhängten Ordnungsgeldes
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Weimar, 30.06.2009 - 1 M 623/09
- AG Weimar, 07.09.2009 - 1 M 623/09
- LG Erfurt, 10.09.2009 - 2 T 396/09
- BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvR 2135/09
- BVerfG, 03.11.2017 - 2 BvR 2135/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvR 2135/09
Eine Beugehaft von bis zu sechs Monaten wäre ein schwerwiegender, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ). - BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …
Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvR 2135/09
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 103, 41 ; stRspr). - BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83
Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …
Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvR 2135/09
Eine Beugehaft von bis zu sechs Monaten wäre ein schwerwiegender, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ). - BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein
Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvR 2135/09
Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr). - BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66
Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen - …
Auszug aus BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvR 2135/09
Eine Beugehaft von bis zu sechs Monaten wäre ein schwerwiegender, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ).
- FG Köln, 12.10.2016 - 3 V 593/16
Wirkung eines Haftbefehls zur Erzwingung einer Vermögensauskunft ausgesetzt
Dass die Vollziehung eines Haftbefehls vorübergehend nicht fortgesetzt werden konnte, falle angesichts der relativ geringen Höhe des beizutreibenden Ordnungsgeldes (1.000 EUR) einerseits und des Rechtsgutes der Freiheit der Person andererseits nicht erheblich ins Gewicht (BVerfG, Beschluss vom 22.9.2009 2 BvR 2135/09, bei juris).